Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Eine Kopie der Abwesenheitsmeldung wird automatisch per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet.

Die Abwesenheitsmeldung ersetzt nicht die laut Hausordnung vorgeschriebene, handschriftlich unterschriebene Krankmeldung (Auszug siehe unten). 

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Entschuldigunggschreiben bzgl. Abwesenheit.


Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


Hier finden Sie eine Vorlage für ein Entschuldigunggschreiben bzgl. Abwesenheit.